Voraussetzungen für Besuche sind aufgrund der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung vom 16.12.2020 unter Berücksichtigung der 147. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wie folgt gegeben:
a) Die Vorlage eines negativen Antigen-Schnell Tests dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf oder eines PCR-Tests dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, damit verbunden, auch das Tragen einer FFP2 Maske (CPA) während des gesamten Aufenthalts.
Bitte bringen sie auch einen Nachweis über ihre Tests mit.
Sollten sie keine FFP2 Maske vorrätig haben, kann diese bei der adcura um eine entsprechende Spende im Eingangsbereich übernommen werden.