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Finanzierung

Bei der Finanzierung der Heimkosten gibt es Regelungen, wie viel Ihrer Eigenmittel und Sonderzahlungen einfließen müssen. Alle Informationen zu Kostenzuschüssen und deren Höhe finden Sie im Anschluss.

Basisinformation

In der Steiermark sind die Tarife für den Aufenthalt in einem Seniorenwohnhaus in Form von Tagsätzen durch das Land Steiermark festgelegt. Diese richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe und werden folgendermaßen gegliedert:

Grundleistungen nach Pflegestufe:

Hier finden Sie die Festlegung der Leistungs- und Entgeldverordnung (LEVO) für Pflegeheime nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz. Ausgenommen Maria Lanzendorf (Niederösterreich)

Weitere Infos

Diese Kosten sind von Ihnen grundsätzlich aus der eigenen Pension und dem jeweiligen Pflegegeld zu tragen. Reichen die Eigenmittel jedoch nicht aus, so unterstützen wir Sie gerne in der Einreichung eines Antrages auf Kosten- bzw. Restkostenübernahme beim zuständigen Sozialamt. In diesem Fall werden zumeist 80% Ihrer Pension und der Großteil Ihres Pflegegeldes für die Abdeckung der Kosten herangezogen. Der restliche Betrag wird aus den Mitteln der Sozialhilfe beglichen. Ihnen bleiben somit

Beratung

Gerne sind wir bei der Berechnung Ihres individuellen Kostenaufwandes behilflich!
Senden Sie uns gerne eine Mail und wir beraten Sie gerne.

Zuzahlungsantrag

Um einen Antrag auf Zuzahlung durch das Sozialamt stellen zu können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein.

Finanziell hilfsbedürftigt

Aufenthalt in der Steiermark oder Berechtigung zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt, finanzielle Hilfsbedürftigkeit: Eine Person ist finanziell hilfsbedürftig, wenn die Kosten für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung das Einkommen und das Pflegegeld der gepflegten Person übersteigen.

Zuschuss zu Aufenthaltskosten

Für pflegende Angehörige gibt es (auch bei Kurzzeit- und Langzeitpflege) überdies die Möglichkeit, beim Bundessozialamt einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten zu beantragen. Über die Details der Voraussetzungen und Kriterien beraten wir Sie gerne persönlich.

Beratung

Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Fragen zur Antragsstellung!

Basisinformation

In der Steiermark sind die Tarife für den Aufenthalt in einem Seniorenwohnhaus in Form von Tagsätzen durch das Land Steiermark festgelegt. Diese richten sich nach der jeweiligen Pflegestufe und werden folgendermaßen gegliedert

Grundleistungen nach Pflegestufe:

Grundleistung je nach Kategorisierung Land Steiermark von EUR 60,46 / Tag bis EUR 63,73 / Tag zuzüglich Pflegezuschlag gemäß der Pflegestufe:

Pflegegeld, Stufe 1 / 16,07 Eur

Pflegegeld, Stufe 2 / 23,25 Euro


Pflegegeld, Stufe 3 / 41,46 Euro


Pflegegeld, Stufe 4 / 61,07 Euro


Pflegegeld, Stufe 5 / 74,42 Euro


Pflegegeld, Stufe 6 / 90,74 Euro


Pflegegeld, Stufe 7 / 96,10 Euro


Einbettzimmerzuschlag pro Tag 6,00 Euro

Weitere Infos:

Diese Kosten sind von Ihnen grundsätzlich aus der eigenen Pension und dem jeweiligen Pflegegeld zu tragen. Reichen die Eigenmittel jedoch nicht aus, so unterstützen wir Sie gerne in der Einreichung eines Antrages auf Kosten- bzw. Restkostenübernahme beim zuständigen Sozialamt. In diesem Fall werden zumeist 80% Ihrer Pension und der Großteil Ihres Pflegegeldes für die Abdeckung der Kosten herangezogen. Der restliche Betrag wird aus den Mitteln der Sozialhilfe beglichen. Ihnen bleiben somit

  • 20% Ihrer Pension und die Sonderzahlungen
  • ein monatliches Taschengeld von € 46,00 (errechnet aus 10% der Pflegestufe 3)

Zuzahlungsantrag

Um einen Antrag auf Zuzahlung durch das Sozialamt stellen zu können, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein.

 

Finanziell hilfsbedürftigt

Aufenthalt in der Steiermark oder Berechtigung zu einem mehr als dreimonatigen Aufenthalt, finanzielle Hilfsbedürftigkeit: Eine Person ist finanziell hilfsbedürftig, wenn die Kosten für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung das Einkommen und das Pflegegeld der gepflegten Person übersteigen.

 

Zuschuss zu Aufenthaltskosten

Für pflegende Angehörige gibt es (auch bei Kurzzeit- und Langzeitpflege) überdies die Möglichkeit, beim Bundessozialamt einen Zuschuss zu den Aufenthaltskosten zu beantragen. Über die Details der Voraussetzungen und Kriterien beraten wir Sie gerne persönlich.

Pflegegeld

Das Pflegegeld versteht sich als pauschaler Beitrag zu den entstehenden finanziellen Belastungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Die Höhe richtet sich nach der Einstufung in eine der sieben Pflegegeldstufen – ausgezahlt wird zwölf Mal jährlich.

Als Voraussetzungen für die Zuerkennung von Pflegegeld gelten folgende Richtlinien:

Weiter Infos

Weitere Informationen zur Zuerkennung von Pflegegeld finden Sie im untenstehenden PDF-Dokument.

Kosten

Die Tarife für den Aufenthalt in einem Seniorenwohnhaus werden als Leistungspreise pro Tag nach den gültigen Sätzen des Landes Steiermark (Tagsätze) verrechnet. Je nach Pflegestufe ergeben sich somit unterschiedliche Kosten pro Monat.

Beratung

Gerne sind wir bei der Berechnung Ihres individuellen Kostenaufwandes behilflich!
Senden Sie uns gerne eine Mail und wir beraten Sie gerne.
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