covid 19

aktuelle
Regelungen

Aufgrund der sich ständig ändernden Pandemielage, informieren wir Sie hier immer aktuell über Vorsichtmaßnahmen und Sicherheitsbestimmungen in unseren Standorten, um die Bewohner bestmöglich zu schützen.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Aufgrund der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.html)) gilt ab dem 05.03.2022 folgendes:

Nach § 5  86. COVID-19-NotMV dürfen folgende Personen ein Pflegeheim betreten:

  1. Bewohner,
  2. Personen, die zur Versorgung der Bewohner oder zum Betrieb der Einrichtung erforderlich sind, einschließlich des Personals des Hilfs- und Verwaltungsbereichs,
  3. Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen,
  4. Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro Bewohner pro Tag,

 

Alle Personen, die das Heim betreten, brauchen einen gültigen 3G-Nachweis.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt, dass sie einen 3G-Nachweis brauchen!

In geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske!

Aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten gibt es in den einzelnen Häusern unterschiedliche räumliche Vorgaben, für weitere Fragen erkundigen Sie sich bitte direkt in den einzelnen Häusern.

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Unsere Häuser

adcura 8 x in der Steiermark und 1 x in Wien! Hier geht’s zu unseren Seniorenwohnhäusern, machen Sie sich selbst einen Eindruck…

Anfragen

Sie interessieren Sich für eines unserer Häuser? Ob Teil des motivierten Teams oder als zukünftiger Bewohner*in, senden Sie ihre Anfrage direkt an das Wunschhaus!

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Finanzierung

Lassen Sie sich helfen! Unser erfahrenes Team kann die meisten Ihrer Fragen beantworten und unterstützt auch gerne bei der Antragsstellung und Abwicklung wie Pflegegeld, Restkostenübernahme….

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